BGV A3 / DGUV Vorschrift 3
BGV A3 ist ein Gesetz zur Verhinderung von Unfällen. BGV A3 bezieht sich Prüfungs- und Wartungsrichtlinien zu elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
Am 01.05.2014 wurde die Nummerierung und Strukturierung des Regelwerks der Unfallversicherungsträger geändert. Für die BGV A3 hat sich allerdings nur die Nummerierung geändert.
Zitat
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Auch im Fall der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ BGV A3 ändert sich nur die Nummerierung auf DGUV Vorschrift 3. Inhaltlich ergeben sich sowohl für den Paragraphentext als auch für die konkretisierenden Durchführungsanweisungen keine Änderungen!
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Quelle: DGUV – Medienerzeugnisse
BGV A3 / DGUV Vorschrift 3 beinhaltet Anweisungen zur Regelung der Sicherheit speziell für
elektrische Anlagen und Betriebsmittel und ist Teil der
BGV/DGUV.
Um die Sicherheit für alle zu Gewährleisten, hat der Gesetzgeber Regeln für Anlagen und Betriebsmittel festgelegt. Eine ausführliche Version des Gesetzes finden Sie hier:Gesetz / Vorschrift: BGV A3.
Einige Prüfungen können von dem Benutzer der jeweiligen Anlage oder des Betriebsmittels selbst bearbeitet werden.
Zur vollständigen Umsetzung der Vorschrift BGV A3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel benötigen Sie jedoch eine Elektrofachkraft oder geschultes/zertifiziertes Personal.
Unser Leistungsspektrum deckt sämtliche Tätigkeiten ab, die unter §5 BGV A3 geregelt sind. Wir führen die notwendigen Prüfungen zum richtigen Zeitpunkt durch:
- Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- Schutz- und Hilfsmittel
Widerkehrende Prüfungen
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel Â
Anlage / Betriebsmittel
Prüffrist
Art der Prüfung
Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
4 Jahre
auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft
Errichten von Niederspannungsanlagen; Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100-701)
1 Jahr
Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter
- in stationären Anlagen
- in nicht stationären Anlagen
6 Monate
arbeitstäglich
auf Wirksamkeit
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess-und Prüfgeräte
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht stationären Anlagen
1 Monat
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung
Benutzer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Â
Anlage / Betriebsmittel
Prüffrist
Richt- und Maximalwerte
Art der Prüfung
Prüfer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
Verlängerungs- und Geräteanschluss-
leitungen mit Steckvorrichtungen
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 Prozent erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.
auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person
Anschlussleitungen mit Stecker
Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre.
auf ordnungsgemäßen Zustand
Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person
*)Konkretisierung siehe BG-Information „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ (BGI 608)
Schutz- und Hilfsmittel Â
Prüfobjekt
Prüffrist
Art der Prüfung
Prüfer
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt)
vor jeder Benutzung
auf augenfällige Mängel
Benutzer
12 Monate
auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte
Elektrofachkraft
6 Monate für isolierende Handschuhe
auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte
Elektrofachkraft
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen
vor jeder Benutzung
auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel
Benutzer
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher
vor jeder Benutzung
auf einwandfreie Funktion
Benutzer
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV
6 Jahre
auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte
Elektrofachkraft
Weiterführende Seiten
PDF-Version der Vorschrift BGV A3 der DGUV.