Kettenzüge Prüfung
Kettenzüge sind Hebezeuge, die Stahlketten als Tragmittel einsetzen. Kettenzüge bieten gegenüber Seilzügen viele Vorteile. Sie sind in der Regel kostengünstiger und es niemals eine Hakenwanderung ein.
Kettenzüge können elektrisch, hydraulisch oder manuell betrieben werden.
FTG prüft Kettenzüge nach DGUV und BetrSichV. Dabei kommen die DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 53, DGUV Vorschrift 54 und die DGUV Regel 100-500 (alt: BGR 500) in Betracht.
Kettenzüge – Typen
Im Rahmen unseres Prüfservices kommen wir hauptsächlich mit 2 Typen von mechanischen Kettenzügen in Berührung.
Prüfung Handkettenzüge / Prüfung Stirnradkettenzüge
Handkettenzüge und Stirnradkettenzüge sind ähnlich aufgebaut. Bei Stirnradkettenzüge erfolgt die Kraftübertragung über Stirnräder. Die Prüfung umfasst eine Sicht- und Funktionsprüfung. FTG geht bei der Prüfung wie folgt vor:
- Überprüfung der Typenschilder: Typenschilder/Herstellerdaten müssen vorhanden und leserlich sein
- Neben der reinen DGUV-Prüfung bieten wir Ihnen auch gerne eine Inventur, Bestandsaufnahme und Digitalisierung der Daten an.
- Digitalisierte Typenschilder unterliegen keinem Verschleiß bei Gebrauch und sind bei richtiger Archivierung immer zugänglich und leserlich.
- Prüfung der Kette
- Je nach Auftrag und Ermessen: Reinigen, Fetten der Kette
- Prüfung auf Risse, übermäßigen Verschleiß, Verformungen, Deformierungen, Korrosionen
- Funktionsprüfung:
- Unsachgemäße Manipulation/Erweiterung der Hebezeuge z.B. übermässige Längung der Lastketten
- Überlastung / Unsachgemäße Anwendung z.B. in falschem Winkel
- defekte Haken
sind nur einige Bespiele für Defekte, die bei einer Funktionsprüfung festgestellt werden können.
DGUV Prüfung von Stirnradkettenzügen
Professionelle Prüfung im Prüfstand
Sollten Mängel an Ihren Betriebsmitteln festgestellt werden, können die Hebezeuge ggf. repariert werden. Oft reicht eine gründliche Reinigung und Wartung der Bauteile aus, um das defekte Betriebsmittel wieder ohne Mängel einsetzen zu können. In einigen Fällen müssen Bauteile ausgetauscht werden. Mängel an Kettenzügen können im Prüfstand detaillierter unter perfekten Bedingungen analysiert werden.
Prüfung von Zurrketten
Weitere Betriebsmittel, wie z.B. Zurrketten sind ebenfalls prüfpflichtig.
Zurrketten werden nach DIN EN 12195-4, sowie DGUV Regel 100-500 geprüft.
Folgend sehen Sie einige Bilder von Zurrketten.