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DGUV Prüfung
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Verladebrücken / Rampen

Verladebrücken oder auch Überladebrücken sind Konstruktionen, die an Rampen adaptiv eingesetzt werden, um einen Übergang zu LKW zu gewährleisten.

Sie werden mechanisch, elektrisch, hydraulisch oder elektrohydraulisch betrieben.

Nach der UVV müssen diese Geräte jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei kommen die BetrSichV §10, sowie die DGUV Regel 100-500 und DGUV Information 208-001 zum Einsatz.


DGUV Prüfung gem. DGUV I 208-001 „Ladebrücken“
DGUV Regel 108-006 „Ladebrücken und fahrbare Rampen“

Die Prüfung nach DGUV von Verladebrücken umfasst folgende Punkte: