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DGUV Prüfung
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Leitern Prüfung

Leiterprüfung gemäß DGUV Information 208-016

In der DGUV Information 208-016 werden die verschiedenen Leitertypen spezifiziert. Es gibt viele verschiedene Arten von zulässigen Leitern. Für jeden Einsatz sollte genau bestimmt werden, welche Leiter benötigt wird. Außerdem werden Größen, wie die optimale Größe/Höhe einer Leiter, der Anlegewinkel etc. genau festgelegt. Auch das Material der Leiter spielt eine Rolle. Wir prüfen alle zulässigen Leitern aus jeglichem Material. Unter Anderem: Stahlleitern, Aluminiumleitern, Holzleitern, Seil- oder Kettenleitern.

Leiterprüfung gemäß DGUV Information 208-032

Die DGUV Information 208-032 fokussiert sich mehr auf die Statik, die Befestigungen, die Anwendung und Benutzung von Leitern. Außerdem werden die Rahmenbedingungen für die Gefährdungsbeurteilung hier festgelegt.


 

Prüfung von Leitern in allen Größen und Konstellationen

Leiterprüfung ist nicht gleich Leiterprüfung. Ein einfacher Tritt ist relativ schnell geprüft, während mehrzügige Steigleitern wesentlich aufwendiger zu überprüfen sind.
FTG überprüft nahezu jede Leiter und kassiert bei kleineren Prüfungen nicht Gebühren für eine große Leiter. Der Preis der Prüfung richtet sich nach dem Prüfungsaufwand und wird individuell festgelegt.


Beispiel: Gebrauchsanweisung

Prüfung: Gebrauchsanweisung
Leitern und Tritte werden sehr häufig eingesetzt. Fast immer, wenn es um Arbeiten in der Höhe gibt, ist der Einsatz von Leitern unumgänglich. Es gibt sie in vielen unterschiedlichen Varianten:
Typen von Leitern nach DGUVQuelle: Auszug Seite 10 DGUV Information 208-016

Prüfung: Tritte

Prüfung: Tritte

Prüfung: Tritte

Prüfung: Treppen

Prüfung: Bockleiter

Prüfung: Bockleiter


Prüfung: Tritte

Prüfung: Mehrzügige Leiter mit Podesten am Hochregallager (40 Meter hoch)



Leiter mit Rückenschutz
Quelle: BGV D36 – Leitern und Tritte (Seite 25):
https://lbf.bayern/pdf/tuev/vorschriften/BGV%20D%2036-Leitern_und_Tritte.pdf#page=25

Leiterunfälle enden oft mit schweren Verletzungen oder gar tödlich

Leider wird die Unfallgefahr bei der Nutzung von Leitern und Tritten im Allgemeinen deutlich unterschätzt. So geht aus einer Statistik der DGUV zum Arbeitsunfallgeschehen 2020 hervor, dass 11,6 % der Arbeitsunfälle, die direkt eine Unfallrente nach sich zogen auf Leitern zurückzuführen sind. Der relative Anteil aller Arbeitsunfälle an baulichen Einrichtungen betrug für Leitern jedoch nur 3%.
Mit anderen Worten:
Im Bezug auf Arbeitsunfälle, die in der Unfallrente enden, ist die Leiter fast 4-mal so gefährlich, wie die durchschnittliche bauliche Einrichtung.


Verteilung von Arbeitsunfällen bzgl. baulicher Einrichtungen

Die meisten Unfälle im Zusammenhang mit baulichen Einrichtungen passieren auf Fußböden (z.B. ein Sturz). Gefolgt von Treppen, liegen die Unfälle im Zusammenhang mit Leitern auf Platz 3. Im Vergleich zu den Unfällen mit Todesfolge und baulichen Einrichtungen, weisen Leitern, direkt nach den Gerüsten einen relativ hohen Anteil der Unfälle auf, die tödlich enden.


Aus diesem Grund ist die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen für Leitern wichtiger, als die meisten zunächst annehmen.

Pflichten für Leitern und Tritte

Für jede Leiter muss eine Betriebsanleitung existieren und an der Leiter dauerhaft und erkennbar angebracht werden bzw. vor jeder Nutzung einsehbar sein. Im Optimalfall, mit größter Sicherheit und maximalem Versicherungsschutz, sollte der Betreiber alle Informationen über seine Leitern jederzeit bereit stellen. Der Anwender/Benutzer der Leiter sollte vor jeder Benutzung alle Informationen über die Leiter einholen. Viele Betreiber und Benutzer von Leitern kennen Ihre Pflichten nicht oder nicht vollständig. Bei einem Unfall prägen sich die Pflichten dafür umso besser ein. Lang laufende, vermeidbare Kosten erinnern regelmäßig an die Versäumnisse, wenn die Versicherung nicht zahlen muss.

Der Zugang zu Steigleitern sollte immer verschlossen sein.

Für Leitern und Tritte ist die Einhaltung einer jährlichen widerkehrenden Sicherheitsüberprüfung zwingend erforderlich, um die vorgeschriebene Sicherheit, sowie den besten Rechtsschutz und die höchste Arbeitssicherheit zu realisieren.


Wir prüfen Leitern und Tritte fachgerecht, nach:


Sicherheitsüberprüfung: UVV-Leitern / Ablauf

Der Prüfungsumfang einer Sicherheitsüberprüfung von Leitern richtet sich individuell nach der Leiter selbst.
Die Prüfungen von FTG umfassen folgende Punkte (falls vorhanden):


Wie bei allen Prüfungen, beinhalten die Prüfungen von Leitern und Tritten:

 

sowie nach Ermessen und Angebot: