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DGUV Prüfung
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Anschlagmittel Prüfung

Beim Nutzen von Hebezeugen wird die Anfälligkeit der Anschlagmittel oft unterschätzt. Sie wirken so unscheinbar, spielen aber eine wichtige Rolle, weil sie die Verbindung zwischen Tragmittel und Last bzw. Lastaufnahmemittel bilden. Wenn diese Verbindung, die Anschlagmittel beschädigt sind, kann selbst der beste Kran keine Last mehr anheben.

Laut Sicherheitsvorschriften müssen Anschlagmittel vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen werden. Außerdem dürfen Seile und Bänder nach DGUV Vorschrift 17 §9 höchstens mit einem Zwölftel der rechnerischen Bruchkraft beansprucht werden. Für andere Anschlagmittel gilt, dass sie maximal mit dem halben, vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit belastet werden. Darüber hinaus ist gesetzlich festgelegt, dass ein Stahlseil als Sicherung bei ortsveränderlichem Hebezeug eingesetzt werden muss. Eine jährliche Prüfung durch Sachkundige mit einer ausreichenden Dokumentation der Prüfungen ist ebenfalls Pflicht. Diese Prüfung durch Sachkundige muss auch nach jeder Reparatur erfolgen.

Diese Verordnungen sind bekannt, können aber bis auf die Sichtprüfung nur kompetent von Sachkundigen gewährleistet werden und eine Sichtprüfung ist nicht ausreichend, um die Einsatzfähigkeit eines Anschlagmittels ausreichend gut zu beurteilen. Nicht alle Schäden werden dabei erkannt. Kleinste Haarrisse können dazu führen, dass die Vorschriften nicht mehr eingehalten werden und das Anschlagmittel ersetzt werden muss, ohne dass dies bei der Sichtprüfung auffällt.


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