Förderanlagen DGUV Prüfung
Förderanlagen werden, wie der Name schon sagt, für das (Be)fördern, also den Transport von Gütern eingesetzt. Sie sind Teil des Maschinenbaus und der Logistik und Oberbegriff für Rollenbahnen, Flurförderzeuge, aber auch Krane oder Gabelstabler gehören zu den Förderanlagen.
Für Förderanlagen werden Regeln zur Prüfung in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), aber auch, je nach Förderanlage in der Vorschrift der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGUV V) oder der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättV) verankert.
Wir prüfen:
- Rollbahnen
- Krane
- Hebebühnen
- Regalbediengeräte
- Winden
- …
nach den jeweiligen Vorschriften fachgerecht, seriös und preiswert.
Der TÜV Nord stellt ein Dokument über prüfpflichtige Anlagen bereit, aus dem weitere Informationen, auch zu Förderanlagen (auf Seite 7) ersichtlich sind:
(Quelle: https://www.tuev-nord.de/fileadmin/Content/TUEV_NORD_DE/pdf/2015-06-pruefpflichtige-anlagen.pdf)