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Feststellanlagen

Feststellanlagen (FSA) verhindern das Schließen von Brandabschlüssen und sorgen nur im Brandfall dafür, dass Brandabschlüsse sicher schließen.

Für FSA wird eine bauaufsichtliche Zulassung benötigt, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Diese Zulassung muss regelmäßig erneuert bzw. verlängert werden. Nicht abgenommene Anlagen müssen entfernt werden.  Die Abnahme kann nur durch den Hersteller bzw. einer zertifizierten Person oder Prüfstelle erfolgen.

Erst mit erfolgter Abnahme können Normen auf Feststellanlagen angewendet werden, wie die DIN EN 14637.

In Bereichen, die für Explosionen anfällig sind gelten gesonderte, strengere Regeln, die in der DIN EN 14637 auf Seite 31 im Abschnitt 2 festgehalten werden.


Die DIBt stellt weitere Informationen zum Zulassungsverfahren bezüglich der DIN EN 14637 bereit:


(Quelle: http://https://www.dibt.de/en/Departments/data/Aktuelles_III_3_Info_Feststellanlagen_August_2012.pdf)